BEGLEITFAHRZEUGE

 

Großraum- und Schwertransporte benötigen je nach Umstand verschiedene Begleitfahrzeuge zur Absicherung im Straßenverkehr.

 

Der genaue Umfang der Transportsicherung richtet sich hier nach den Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte sowie nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO).

 

Wir bieten Ihnen:

  • Begleitfahrzeuge ohne Wechselverkehrszeichen (BF2)
  • Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichen nach hinten (BF3)
  • Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichen nach vorne, hinten und seitlich (BF4)
    inkl. Verwaltungshelfer (ehemalig Polizeibegleitung)
  • Roadbook Erstellung

 

Durch die Rechtsgrundlage die 2017 beschlossen wurde, wird die Polizei von den Aufgaben rund um den Großraum und Schwertransport mit der „Privatisierung der Polizeibegleitung“ entlastet.

 

Die ehemalig polizeipflichtigen Schwertransporte werden nun durch BF4 Fahrzeuge inkl. Verwaltungshelfer ersetzt. Die Verwaltungshelfer müssen förmlich durch jede Verkehrsbehörde unterwiesen und verpflichtet werden. Weitere Grundlage hierfür ist die Erstellung eines Roadbooks.

 

Wir übernehmen für unsere Kunden den kompletten Verwaltungsaufwand.

 

Tel.: +49 (0) 5665 9999-12 – Tom Knoth

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